221. Arbeitsrecht im Althoff Seehotel Überfahrt am Tegernsee – NEU: GLEICHZEITIG interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 11.9. bis Sa. 12.9.2020
Start 11:00 | Ende ca. 13:45
Präsenzveranstaltung und ALTERNATIVES interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Erstmals werden wir die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen.
So können Sie die vollen 10 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Wir übertragen die Präsenzveranstaltung gefilmt mit Fernsehtechnik mit Profi-Kamera etc. in Kooperation mit einer Hamburger Film-Produktionsfirma als Experte für Live-Streaming-Dienste. Neben der aktuellen Powerpoint-Präsentation sehen Sie als Webinar-Teilnehmer die Referenten in Nahaufnahme und können Fragen per Online-Live-Chat an die Referenten vor Ort stellen. Wir stellen die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander sowie der durchgängigen Teilnahme während der Fortbildung bereit. Im Anschluss an die Veranstaltung lassen wir Ihnen eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO auf elektronischem Weg zukommen.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
Agenda

Jan Ruge
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei rugekrömer, Hamburg
Betriebsänderungen / Sozialpläne in der anwaltlichen Praxis u.a. in der Krise
Freitag 11:00-13:00 Uhr

Prof. Dr. Björn Gaul
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei CMS Hasche Sigle, Köln, Apl. Professor an der Universität zu Köln
Renaissance der betriebsbedingten Kündigung – Personalanpassung nach der Krise
Freitag 13:45-15:45 Uhr

Dr. Rüdiger Linck
Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Erfurt und Vorsitzender Richter des 5. Senats
Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zum Arbeitsentgelt
u. a. Vergütung von Weg- und Reisezeiten, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst; Überstundenvergütung; Arbeitszeit und Mindestlohn; Annahmeverzug; Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Feiertagsvergütung.
Freitag 16:00-18:00 Uhr

Prof. Dr. Gregor Thüsing
Universität Bonn, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, früher: Bucerius-Law-School
Betriebsverfassungsrecht – Arbeitszeiterfassung – Betriebsratsvergütung – Befristung &Teilzeit
- 100 Jahre Betriebsverfassungsrecht: Aktuelles, Grundsätzliches und Zukünftiges
- Richtige Arbeitszeiterfassung und Risiken in der betrieblichen Praxis nach der EuGH Entscheidung
- Rechtssichere Betriebsratsvergütung – Risiken und Lösungen für Arbeitgeber und Betriebsräte (und deren Anwälte)
Samstag 9:30- 11:30 Uhr

Prof. Dr. Georg Annuß
Of Counsel bei der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, München; außerplanmäßiger Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Regensburg
Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung – Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Samstag 11:45-13:45 Uhr
Samstag 13:45 mit Abschlussmittagessen

Dr. Hermann Amann
Notar a. D., Berchtesgaden
… auf den richtigen Weg bringen – Notariell geführte Wanderung am Samstag, 12.09. und/oder Sonntag, 13.09.2020
Notariell geführte Wanderung am Samstag, 12.09. und/oder Sonntag, 13.09.2020 mit Herrn Dr. Hermann Amann, Notar a. D., Berchtesgaden, gemäß Wetterlage und Absprache am Tag zuvor vor Ort.
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 10 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 11.08.2020 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.