243. Familienrecht im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück – GLEICHZEITIG interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 12.11. bis Sa. 13.11.2021
Start 9:30 | Ende ca. 17:00
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und ALTERNATIVES interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen.
So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
99,4% unserer Hybrid-Online-Teilnehmer bei unseren 34 Hybridveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 waren von der Qualität überzeugt und würden eine solche Veranstaltung bei uns noch einmal online buchen (auf Basis von repräsentativen 2.147 abgegebenen Bewertungen).
Durch die Live-Übertragung der „vor Ort“ auf der Bühne präsentierten Vorträge wird die Dynamik der Referenten bei uns auch für Online-Teilnehmer gesichert im Vergleich zu „reinen“ Online-Vorträgen, bei denen die Referenten am Schreibtisch sitzen und in die Laptop-Kamera schauen.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,23 Präsenz, 1,5 Online bewertet.
Agenda

Wolfgang Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-, Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D., Partner bei Streitbörger, Bielefeld
Auskunfts- und Beleganspruch im Unterhalts- und im Zugewinnausgleichsrecht
Freitag 9:30 – 11.00 Uhr
Kaffeepause 11:00 – 11:15 Uhr

Klaus Weil
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Weil + Di Cato, Marburg, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht des DAV und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht
Neueste Entwicklungen und Haftungsquellen im Versorgungsausgleich
Freitag 11:15 – 13:15 Uhr
Mittagspause 13:15 – 13:45

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Grenzerfahrungen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten: Aktuelles von der Front des Internationalen Familienrechts
Freitag 13:45 – 15:45 Uhr
Kaffeepause 15:45 – 16:00 Uhr

Dr. Wolfram Viefhues
Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Freitag 16:00 – 18:00 Uhr

Prof. Dr. Anja Kannegießer
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs an der Katholischen Hochschule NRW, Münster; Mitglied der Kinderrechtekommision des Deutschen Familiengerichtstages e.V.; Vorsitzende der Schiedsstelle Jugendhilfe gem. § 78g SGB VIII für Westfalen-Lippe
Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
Samstag 8.30 – 10.30 Uhr
Kaffeepause 10.30 – 10.45 Uhr

Andreas Frank
Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven; Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags
Gesamtschuldnerausgleich nach Trennung und Scheidung
Samstag 10:45 – 12:45 Uhr
Mittagspause 12:45 – 13:15 Uhr

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Notare (Güterstandsschaukel, „Familienheimschaukel“)
Samstag 13:15 – 15:15 Uhr
Kaffeepause 15:15 – 15:30 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Verfahrenskostenvorschuss
Voraussetzungen / Verfahren / Abrechnungen
Samstag 15:30 – 17:00 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 26.10.2021 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.