278. Familienrecht im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück – Hybridveranstaltung (Präsenz / Online)
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 10.11. bis Sa. 11.11.2023
Start 9:30 | Ende ca. 17:15
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen. So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
99,3 % der Online Teilnehmer würden die Veranstaltung noch mal online buchen – hier mehr Details.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
In den letzten beiden Jahren wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,36 Präsenz, bzw. 1,5 Online bewertet.
Agenda

Klaus Weil
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Weil + Di Cato, Marburg, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht des DAV und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht
Scheidung des Unternehmers/Selbständigen
Abgrenzung Zugewinn- und Versorgungsausgleich
Freitag 9.30 – 11.30 Uhr
Kaffeepause 11.30 – 11.45 Uhr

Frank Boos
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von Unternehmen und Praxen im Gesundheitswesen, Betriebsanalysen und Betriebsunterbrechungsschäden; seit 2022 Mitglied des Präsidiums und Vizepräsident im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.; Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Bücher u. a. zum Thema Praxisbewertungen
Bewertung freiberuflicher Praxen und inhabergeführter Unternehmen im Zugewinnausgleich im anwaltlichen Mandat
Freitag 11.45 – 13.15 Uhr
Mittagessen 13.15 – 14.00 Uhr

Andreas Frank
Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven; Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags
Verwirkung im Familienrecht mit Schwerpunkt: Abwehr und Verteidigung von Unterhaltsansprüchen
Freitag 14.00 – 16.00 Uhr
Kaffeepause 16.00 – 16.15 Uhr

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Neue Streitfragen rund ums Internationale Familienrecht auch mit Blick auf das Vereinigte Königreich
Freitag 16.15 – 18.15 Uhr

Dr. Hans-Frieder Krauß
LL.M. (Michigan), Notar a. D., München;
Patennotar des DNotI
Schaukeln und andere Gestaltungen rund um das Güterrecht
Samstag 8.30 – 10.30 Uhr
Kaffeepause 10.30 – 10.45 Uhr

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Praxiserfahrungen „neues Betreuungsrecht“ / Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen aus Sicht des Bundesfinanzhofs
- Erste Praxiserfahrungen mit dem „neuen Betreuungsrecht“ (Vorsorgevollmachten und gesetzliche Vertretung)
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen aus der Sicht des Bundesfinanzhofs („Bedarfsabfindung“, Auseinandersetzung Ehewohnung)
Samstag 10.45 – 12.45 Uhr
Mittagspause 12.45 – 13.30 Uhr

Dr. Wolfram Viefhues
Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
Jahresrückblick Unterhaltsrecht
- Berechnungsprobleme beim Unterhalt eines kindesbetreuenden Ehegatten
- Unterhaltsberechnung in Patchworkfamilien und beim Wechselmodell
- Ausblick auf die geplante Reform des Unterhaltsrechts
Samstag 13.30 – 15.30 Uhr
Kaffeepause 15.30 – 15.45 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
VKH im Familienrecht
Verfahren, Beiordnung, Abrechnung, Kostenerstattungsfragen
Samstag 15.45-17.15 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
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Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 13.10.2023 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.