280. Steuerrecht im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück – Hybridveranstaltung (Präsenz / Online)
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 17.11. bis Sa. 18.11.2023
Start 9:30 | Ende ca. 17:15
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen. So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
99,3 % der Online Teilnehmer würden die Veranstaltung noch mal online buchen – hier mehr Details.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,38 Präsenz, bzw. 1,37 Online bewertet.
Agenda

Dr. Peter Talaska
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Steuerrecht, Partner, Streck Mack Schwedhelm, Köln-Berlin-München
Aktuelles Steuerstrafrecht in der Praxis
- Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
- Steuerhinterziehung und Wettbewerbsregister
- Steuerhinterziehung und Insolvenz
Freitag 9.30 – 11.30 Uhr
Kaffeepause 11.30 – 11.45 Uhr

Michael Blenkers
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Moers
Aktuelles Steuerrecht
Neueste Entwicklungen in der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, im Bilanzsteuerrecht, bei Personengesellschaften
Freitag 11.45 – 13.45 Uhr
Mittagessen 13.45 – 14.30 Uhr

Dr. Franziska von Freeden
Richterin Bundesfinanzhof (seit 1.1.2023) in München, zuvor Richterin am Finanzgericht Münster; Mitglied im VIII. Senat des BFH; Mitherausgeberin des Handbuchs „Steuerliche Betriebsprüfung“; Autorin in mehreren steuerlichen Kommentaren u. Handbüchern
Aktuelles zur Betriebsprüfung unter Berücksichtigung der Reform zum 01.01.2023
Freitag 14.30 – 16.00 Uhr
Kaffeepause 16.00 – 16.15 Uhr

Wilfried Mannek
Regierungsdirektor im Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit Zuständigkeiten u. a. für die steuerliche Unternehmensbewertung, Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie für Einheitsbewertung und Grundsteuer, Düsseldorf
Aktuelles zur ErbSt/Bewertung
- Verwaltungserlasse zum Nachweis nach § 198 BewG
- Strenge Qualifizierungsanforderungen für Sachverständige
- Reaktion auf das BFH-Urteil zur Optionsfalle
- Vermächtnisse bei der beschränkten Steuerpflicht
- Scheidungsfolgenkosten
Freitag 16.15 – 18.15 Uhr

Wolfgang Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-, Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D., Partner bei Streitbörger, Bielefeld
Wege in die und Wege aus der GmbH und deren ertrag- und grunderwerbsteuerlichen Folgen
- Umstrukturierung eines bestehenden Einzelunternehmers in eine GmbH durch Einbringung oder Ausgliederung
- Umwandlung oder Umstrukturierung einer Personengesellschaft in eine GmbH durch Formwechsel, Verschmelzung oder Anwachsungsmodelle
- Umwandlung oder Umstrukturierung einer GmbH in eine Personengesellschaft
Samstag 8.30 – 10.30 Uhr
Kaffeepause 10.30 – 10.45 Uhr

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen aus BFH-Sicht sowie steuermotiviertes Familienrecht
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen aus der Sicht des Bundesfinanzhofs („Bedarfsabfindung“, Auseinandersetzung Ehewohnung)
- steuermotiviertes Familienrecht und Nebenfolgen
Samstag 10.45 – 12.45 Uhr
Mittagspause 12.45 – 13.30 Uhr

Dr. Martin Weiss
Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, Verlag C.H.BECK oHG, München
Aktuelle Entwicklungen in der Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Samstag 13.30 – 15.30 Uhr
Kaffeepause 15.30 – 15.45 Uhr

Dr. Ulf Gibhardt
Rechtsanwalt, Notar u. Steuerberater; Kanzlei GvW Graf von Westphalen, Frankfurt
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Samstag 15.45 – 17.15 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 20.10.2023 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.