186. Verkehrsrecht im Parkhotel in Gütersloh
Fr. 16.11. bis Sa. 17.11.2018
Start | Ende ca.
Agenda

Gracia Dahmen
Oberamtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg
Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse – Führerscheintourismus
Freitag 9:30-10:45

Michael Rappat
Dipl.-Psychologe, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie, Gutachter bei der AVUS GmbH, Hamburg
Die MPU – das unbekannte Wesen!
Freitag 10:55 – 16:25
(incl. 30 min Mittagspause)

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Abrechnung von Anwaltsvergütung und Kostenerstattung im Verkehrsrecht
Freitag 16:35 – 17:50

Wolfgang Wellner
Richter a. D. am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (6. Senat), Rechtsanwalt, Karlsruhe
Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Verkehrsrecht
Samstag 8:30 – 11:00

Joachim Otting
Rechtsanwalt, Hünxe, rechtundreader
Haftpflichtschaden: Der Regress des Versicherers gegen Schadengutachter und Werkstatt als Antwort auf die Rechtsprechung zur Reparatur gem. Gutachten
Samstag 11:10 – 14:10
(incl. 30 min Mittagspause)

Prof. Dr. Jan Luckey LL.M., LL.M.
Richter am OLG Köln, Honorarprofessor an der Hochschule Nürtingen/Geislingen; Autor des „Personenschaden“, Mitautor von „Schmerzensgeld“ (Lothar Jaeger/Jan Luckey); Mitautor u.a. im Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht und im Handbuch Verkehrsrecht.
Hinterbliebenengeld – das erste Jahr, § 844 III BGB, sowie Update: Schockschaden in der Judikatur
Samstag 14:10 – 16:50
(incl. 10 min Kaffeepause)
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 19.10.2018 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.