187. Familienrecht im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück
Fr. 16.11. bis Sa. 17.11.2018
Start | Ende ca.
Agenda

Dieter Büte
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle a. D., Rechtsanwalt, Kanzlei Schneider, Stein & Partner, Hamburg, Schiedsrichter und Schlichter der Consent GbR
Wichtiges zur Vermögensauseinandersetzung 2018
Freitag 9:30 – 11:00

Matthias Volker
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle
Überblick zum Volljährigenunterhalt: Grundzüge – Schulabschluss – Orientierung und Berufswahl – gestufte Ausbildung – Zweitausbildung – Gegenseitigkeitsprinzip.
Freitag 11:10 – 13:10

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Das Familienheim im Scheidungsfall.
Freitag 13:40 – 15:40

Freitag 15:50 – 17:50

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Nur Mut zur Grenzerfahrung: Familienrecht mit grenzüberschreitenden Bezügen
Samstag 8:30 – 10:00

Dr. Ingo Flore
Rechtsanwalt und Steuerberater, Dortmund.
Schenken oder Kränken? Schenkungsteuer im Beziehungsstress.
Samstag 10:10 – 12:20

Dr. Wolfram Viefhues
Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
Unterhaltsrechtlicher Jahresrückblick 2018
Samstag 12:50 – 14:40

Frank Götsche
Stellvertretender Vorsitzender des 1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Brandenburg
Auswirkungen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Ehewohnung, insbesondere bei Nutzungszuweisung, Teilungsversteigerung, Mietrecht, Elternunterhalt, Sozialrecht, Haushalt.
Samstag 14:50 – 16:50
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 19.10.2018 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.