244. Erbrecht im Parkhotel Gütersloh – GLEICHZEITIG interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 19.11. bis Sa. 20.11.2021
Start 9:30 | Ende ca. 17:00
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und ALTERNATIVES interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen.
So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
99,4% unserer Hybrid-Online-Teilnehmer bei unseren 34 Hybridveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 waren von der Qualität überzeugt und würden eine solche Veranstaltung bei uns noch einmal online buchen (auf Basis von repräsentativen 2.147 abgegebenen Bewertungen).
Durch die Live-Übertragung der „vor Ort“ auf der Bühne präsentierten Vorträge wird die Dynamik der Referenten bei uns auch für Online-Teilnehmer gesichert im Vergleich zu „reinen“ Online-Vorträgen, bei denen die Referenten am Schreibtisch sitzen und in die Laptop-Kamera schauen.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,35 Präsenz, 1,5 Online bewertet.
Agenda

Dr. Stephan Rißmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Testamentsvollstrecker – werden – sein – loswerden:
Praktische Hinweise zur Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Möglichkeiten, mit mißliebigen Testamentsvollstreckern umzugehen
Freitag 9:30 – 11:30 Uhr
Kaffeepause 11:30 – 11:45 Uhr

Dr. Malte Ivo
Notar seit 2007, Hamburg
Erb- / Pflichtteilsverzicht und Erbausschlagung als Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge
Freitag 11:45 -13:45 Uhr
Mittagspause 13:45 – 14:15 Uhr

Dr. Stephanie Herzog
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Kanzlei Peter & Partner, Würselen
Erbschein und Bezüge – Rechtsprechung zur EuErbVO
Freitag 14:15 – 16:15 Uhr
Kaffeepause 16:15 – 16:30 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
KostRÄG und Kostenerstattung
Freitag 16:30 – 18:00 Uhr

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Erb-, Pflichteils- und Zuwendungsverzichtsverträge / Gestaltung von „Geschiedenentestamenten“ / Erbrecht in Scheidungsvereinbarungen
Samstag 8:30 – 10:30 Uhr
Kaffeepause 10:30 – 10:45 Uhr

Prof. Dr. Jan Eickelberg
LL.M. (Cambr.), MBA (CSM), Professor für Bürgerl. Recht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule Wirtschaft und Recht (Berlin), 2009 – 2011 Geschäftsführer des Deutschen Notarverein
Aktuelle Rechtsprechung (insbes. LG, OLG und EuGH) und deren Praxisfolgen mit aktuellen Vertiefungen
Samstag 10:45 – 12:45 Uhr
Mittagspause 12:45 – 13:15 Uhr

Samstag 13:15 – 14:45 Uhr
Kaffeepause 14:45 – 15:00 Uhr

Prof. Dr. Christoph Karczewski
Vorsitzender Richter am BGH, IV. Zivilsenat, Honorarprofessor an der Ruhr-Universität, Bochum
Neuere Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht
Samstag 15:00 – 17:00 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 15.10.2021 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.