265. Familienrecht im Parkhotel Gütersloh – Hybridveranstaltung (Präsenz / Online)
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 24.2. bis Sa. 25.2.2023
Start 9:30 | Ende ca. 17:15
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen. So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
Und 99,3 % der Online Teilnehmer würden die Veranstaltung noch mal online buchen – hier mehr Details.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,19 Präsenz, 1,41 Online bewertet.
Agenda

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Aktuelles Familienrecht in der Gestaltungspraxis – Fallstricke und Handlungsempfehlungen
Freitag 9.30 – 11.30 Uhr
Kaffeepause 11.30 – 11.45 Uhr

Klaus Weil
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Weil + Di Cato, Marburg, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht des DAV und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht
Die Grundrente und die Unternehmerversorgung im Versorgungsausgleich – mehr als nur eine Herausforderung
Freitag 11.45 – 13.45 Uhr
Mittagspause 13:45 – 14:30Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Was dann? – Familien- und familienverfahrensrechtliche Regelungen beim Tod eines Beteiligten
Freitag 14.30 – 16.00 Uhr
Kaffeepause 16.00 – 16.15 Uhr

Dr. Wolfram Viefhues
Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
Ein Aufgalopp durchs Unterhaltsrecht
Auswirkungen der neuen Düsseldorfer Tabelle und sonstige praxisrelevante Neuigkeiten
Freitag 16.15 – 18.15 Uhr

Dr. Thomas Wachter
Notar, München
Aktuelles und Empfehlungen zum (unterschätzten) Gestaltungsmittel der Güterstandsschaukel
Samstag 8.30 – 10.30 Uhr
Kaffeepause 10:30 – 10:45 Uhr

Andreas Frank
Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven; Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags
Streit um das Familienheim: Wer bekommt es, wer bezahlt dafür?
Samstag 10.45 – 12.45 Uhr
Mittagspause 12.45 – 13.30 Uhr

Wolfgang Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-, Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D., Partner bei Streitbörger, Bielefeld
Der Streit der Ehegatten um Steuererstattungen und -nachzahlungen um steuerlichen Nachteilsausgleich
Samstag 13.30 – 15.00 Uhr
Kaffeepause 15.00 – 15.15 Uhr

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Von Kinder- und Online-Ehen, „privaten“ Scheidungen bis zur Geltung von EU-Verordnungen sowie Staatsverträgen im Internationalen Familienrecht gegenüber Dänemark sowie Drittstaaten
Samstag 15.15 – 17.15 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 24.01.2023 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.