283. Familienrecht im Parkhotel Gütersloh – Hybridveranstaltung (Präsenz / Online)
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 23.2. bis Sa. 24.2.2024
Start 9:30 | Ende ca. 17:15
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen. So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
99,3 % der Online Teilnehmer würden die Veranstaltung noch mal online buchen – hier mehr Details.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,20 Präsenz, 1,37 Online bewertet.
Agenda

Andreas Frank
Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven; Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags
Von Rosenkrieg bis Cyberstalking – Gewaltschutz in der Praxis
Freitag 9:30 Uhr – 11:30 Uhr
Kaffeepause 11:30 – 11:45 Uhr

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Aktuelles Familienrecht in der Gestaltungspraxis – Fallstricke und Handlungsempfehlungen
Freitag 11:45 – 13:45 Uhr
Mittagessen 13:45 – 14:30 Uhr

Klaus Weil
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Weil + Di Cato, Marburg, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht des DAV und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht
Auskunftsprüfung und Vereinbarungen im Versorgungsausgleich – Pflicht und Kür des Rechtsanwalts
Freitag 14:30 – 16:30 Uhr
Kaffeepause 16:30 – 16:45 Uhr

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
„Speed Dating im Internationalen Familienrecht“:
Finden Sie schnell Anschluss und reisen mit Herzbeben von Brüssel über Rom nach Den Haag
Freitag 16:45 – 18:15

Dr. Hans-Frieder Krauß
LL.M. (Michigan), Notar a. D., München;
Patennotar des DNotI
Die Klaviatur des Güterrechts / Vermögensbezogene Gestaltungen unter Lebensabschnittspartnern
- Die Klaviatur des Güterrechts beherrschen: Güterstandswahl und -wechsel
- Vermögensbezogene Gestaltungen unter Lebensabschnittspartnern
Samstag 8:30 – 10:30 Uhr
Kaffeepause 10:30 – 10:45 Uhr

Wolfgang Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-, Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D., Partner bei Streitbörger, Bielefeld
Gestaltungen zwischen Ehegatten bei Trennung und Scheidung und ihre Steuerfolgen
Samstag 10:45 – 12:45 Uhr
Mittagessen 12:45 – 13:30 Uhr

Dr. Wolfram Viefhues
Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
Was gibt es Neues im Unterhaltsrecht?
- Die Düsseldorfer Tabelle 2024 und ihre Auswirkungen in der Praxis
- Reform des Unterhaltsrechts
- Aktuelle Rechtsprechung
Samstag 13:30 – 15:30 Uhr
Kaffeepause 15:30 – 15:45 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
GbR von Ehegatten – unter Einbeziehung des MoPeG
Samstag 15:45 – 17:15 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 26.01.2024 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.