Der Kurs ist abgekündigt
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ändert die notariellen Pflichten im Geldwäscherecht mit Wirkung zum 1. August 2021:
Eintragungen im Handelsregister ersetzen künftig nicht mehr die Registrierung im Transparenzregister (Aufhebung der Mitteilungsfiktion nach § 20 Abs. 2 GwG a. F.).
Notare müssen daher häufiger als bisher Transparenzregisterauszüge einholen und Unstimmigkeitsmeldungen abgeben.
Beurkundungsverbote im Immobilienbereich werden (auf share deals) erweitert.
Der Online-Kurs “on demand” erläutert nach einer kurzen Einführung und Wiederholung zum Status quo die Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Auf die Übergangsregelungen wird eingegangen. Der Kurs enthält viele Beispiele und richtet sich an Notare und Notarinnen sowie deren Mitarbeiter/innen.
Unser einstündiger on demand Kurs ist jederzeit aufrufbar und Sie können während des Kurses jederzeit Fragen per Chat stellen.
Diese werden nicht live beantwortet, aber im Nachgang per E-Mail.
Zum Kursinhalt im Einzelnen:
- Geldwäscherechtliche Grundlagen (Sorgfaltspflichten, Beurkundungsverbote, Meldepflichten)
- Aufhebung der Mitteilungsfiktion
- Neue Registrierungspflichten
- Auswirkungen auf Notare (Einholung von Transparenzregisterauszügen, Unstimmigkeitsmeldungen)
- Inkrafttreten und Übergangsregelungen
- Kostenrechtliche Behandlung
- Erweiterung der Beurkundungsverbote im Immobilienbereich (share deals)
Referent ist Herr Notar Dr. Diehn aus Hamburg. Er erläutert nach einer kurzen Einführung und Wiederholung zum Status quo die Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Auf die Übergangsregelungen wird ebenfalls eingegangen.
Der Kurs enthält viele Beispiele und richtet sich an Notare und Notarinnen sowie deren Mitarbeiter/innen. Er eignet sich auch als Wiederholung zum Geldwäscherecht.