261. Erbrecht im Parkhotel Gütersloh – GLEICHZEITIG interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Hybrid-Veranstaltung
Fr. 18.11. bis Sa. 19.11.2022
Start 9:30 | Ende ca. 17:00
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen. So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
Und 99.4 % der Online Teilnehmer würden die Veranstaltung noch mal online buchen – hier mehr Details.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,41 Präsenz, 1,33 Online bewertet.
Agenda

Dr. Wolfgang Reetz
Notar, Köln
Neues zu Vorsorgevollmachten; Supervermächtnis; Klassische Testamentsgestaltung anhand von Mustertexten
- Neuerungen zu Vorsorgevollmachten
- Sinn und Unsinn des Supervermächtnisses
- Klassische Testamentsgestaltung anhand von Mustertexten
Freitag 9.30 – 11.30 Uhr
Kaffeepause 11.30 – 11.45 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Die Lebensversicherung im erbrechtlichen Mandat
Freitag 11.45 – 13.45 Uhr
Mittagspause 13:45 – 14:15 Uhr

Dr. Stephan Rißmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht – Entscheidungen des BGH und der OLG und ihre Bedeutung für die anwaltliche Praxis – jenseits der Leitsätze
- Das Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht – beantwortete und offene Fragen
- Testamentsgestaltung: Möglichkeiten und Grenzen
- Neuigkeiten zum Testamentsvollstreckungsrecht
- Bestätigte Grundsätze und neue Entwicklungen im FG-Verfahren
Freitag 14.15 – 16.15 Uhr
Kaffeepause 16:15 – 16:30 Uhr

Wolfgang Arens
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-, Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D., Partner bei Streitbörger, Bielefeld
Übertragungen gegen Versorgungsrechte, unter Nießbrauchvorbehalt, Einräumung von Unterbeteiligungen und stillen Beteiligungen als Gestaltungsinstrumente der vorweggenommenen Erbfolge
Freitag 16.30 – 18.00 Uhr

Dr. Thomas Wachter
Notar, München
Vermögensnachfolge 2022: Schnittstellen zwischen Erbrecht und Steuerrecht
Samstag 8.30 – 10.30 Uhr
Kaffeepause 10:30 – 10:45 Uhr

Dr. Michael Bonefeld
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München
Überprüfung von Sachverständigengutachten bei Testierunfähigkeit
Samstag 10.45 – 12.45 Uhr
Mittagspause 12:45 – 13:15 Uhr

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Aktuelle Praxisfragen im internationalen Erbrecht
Schenkungen auf den Todesfall, gemeinschaftliche Testamente sowie Ausverkauf des Pflichtteilsrechts als möglicher ordre-public-Verstoß in Europa
Samstag 13.15 – 14.45 Uhr
Kaffeepause 14.45 – 15.00 Uhr

Walter Krug
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D.
Grundstücksvermächtnis und Wohnungsrechtsvermächtnis in Rechtsgestaltung und Erfüllung (zivilrechtlich und prozessrechtlich)
Samstag 15.00 – 17.00 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 21.10.2022 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.