189. Erbrecht im Parkhotel in Gütersloh
Fr. 23.11. bis Sa. 24.11.2018
Start | Ende ca.
Agenda

Dr. Michael Bonefeld
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München
Klassische Verfahrensfehler im ZPO- und FamFG-Verfahren mit Schwerpunkt Erbrecht
Freitag 9:30 – 11:20

Prof. Roland Böttcher
Professor für Bürgerliches Recht mit den Schwerpunkten im Immobilien- und Vollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaften.
Freitag 11:30 – 13:20

Walter Krug
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D.
Workshop Pflichtteilsberechnungen – vom einfachen bis zum ganz schwierigen.
Freitag 13:50 – 17:50
(dazwischen 15.40 – 15.50 Uhr Kaffeepause)

Dr. Stephan Rißmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Ausgewählte Haftungsfallen im Erbrecht
Samstag 8:30 – 10:30

Samstag 10:40 – 12:20

Prof. Dr. Jan Eickelberg
LL.M. (Cambr.), MBA (CSM), Professor für Bürgerl. Recht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule Wirtschaft und Recht (Berlin), 2009 – 2011 Geschäftsführer des Deutschen Notarverein
Aktuelle Rechtsprechung mit Fokus auf das gemeinschaftliche Testament
Samstag 12:50 – 14:50

Dr. Stephanie Herzog
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Kanzlei Peter & Partner, Würselen
Schutz des Nachlasses vor überschuldeten Erben
Samstag 15:00 – 16:50
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
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Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 26.10.2018 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.