205. Steuerrecht im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück
Fr. 22.11. bis Sa. 23.11.2019
Start | Ende ca.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,45 bewertet.
Agenda
AO-Update 2019 – Neues zum steuerlichen Verfahrensrecht
Freitag 9.30 – 11.20 Uhr

Wilfried Mannek
Regierungsdirektor im Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit Zuständigkeiten u. a. für die steuerliche Unternehmensbewertung, Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie für Einheitsbewertung und Grundsteuer, Düsseldorf
Bewertung, Verschonung und Befreiung in der Nachfolgepraxis
Freitag 11.30 – 13.10 Uhr

Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am BGH, IX. Zivilsenat (Insolvenzsenat) aD;
Honorarprofessor an der Universität Mannheim
Beraterhaftung insbesondere wegen fehlerhafter Bilanzierung
Freitag 13.40 – 15.40 Uhr

Karl-Heinz Worms
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück
Steuerliche Überlegungen zum Jahresende & Vorweggenommene Erbfolge und wiederkehrende Leistungen
Freitag 15.50 – 17.50 Uhr

Samstag 8.30 – 10.30 Uhr

Prof. Dr. Hans Ott
Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Köln
Aktuelle Probleme der Betriebsaufspaltung und Umstrukturierung
Samstag 10.40 – 12.40 Uhr

Samstag 13.10 – 15.10 Uhr

Michael Blenkers
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Moers
Aktuelles Steuerrecht & Aktuelles zur Betriebsprüfung
Samstag 15.20 – 16.50 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 25.10.2019 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.