206. Erbrecht im Parkhotel Gütersloh
Fr. 22.11. bis Sa. 23.11.2019
Start | Ende ca.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,39 bewertet.
Agenda

Walter Krug
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D.
Erbschaftsvertrag, Erbausschlagungsvertrag und andere Rechte vor dem Erbfall
Freitag 9.30 – 11.20 Uhr

Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am BGH, IX. Zivilsenat (Insolvenzsenat) aD;
Honorarprofessor an der Universität Mannheim
Beraterhaftung
Freitag 11.30 – 13.10 Uhr

Wilfried Mannek
Regierungsdirektor im Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit Zuständigkeiten u. a. für die steuerliche Unternehmensbewertung, Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie für Einheitsbewertung und Grundsteuer, Düsseldorf
Bewertung, Verschonung und Befreiung in der Nachfolgepraxis
Freitag 13.40 – 15.40 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Besonderheiten der Mandatsannahme und -führung im Erbrecht
Freitag 15.50 – 17.50 Uhr

Prof. Dr. Christoph Karczewski
Vorsitzender Richter am BGH, IV. Zivilsenat, Honorarprofessor an der Ruhr-Universität, Bochum
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht
Samstag 8.30 – 10.30 Uhr

Samstag 10.40 – 12.20 Uhr

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Vor-, Teil- und Hauptfragen über Fragen im internationalen Erbrecht
Samstag 12.50 – 14.50 Uhr

Dr. Michael Bonefeld
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München
Ausgewählte Probleme aus dem Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
- welche Rechte verbleiben den Erben?
- Auskunft gegenüber Banken etc.
- Übertragung des Amtes auf Dritte
- Einschaltung von Hilfspersonen
Samstag 15.00 -16.50 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
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Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 25.10.2019 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.