UPDATE vom 19. April 2021: Die 15-stündige Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte im Familienrecht gem. § 15 FAO findet vom Freitag, 23. April 2021 ab 9:30 Uhr bis Samstag, 24. April 2021 bis 17:00 Uhr als „reine“ Online-Fortbildung statt. Präsenzveranstaltungen sind nach der zum 29. März 2021 und aktuell verlängerten Corona-Verordnung in NRW bis einschließlich 26. April 2021 leider noch untersagt.
Trotz des (verlängerten) Lockdowns werden wir die Vorträge live gefilmt mit Fernsehtechnik von der Bühne aus Rheda-Wiedenbrück übertragen (nur ohne Präsenzteilnehmer, aber moderiert von uns vor Ort) und garantieren damit in jedem Fall die Durchführung gem. § 15 FAO. Die Dynamik der Referenten und Vorträge wird dadurch gesichert im Vergleich zu „reinen“ Online-Vorträgen, bei denen die Referenten am Schreibtisch sitzen und in die Laptop-Kamera schauen.
Fragen an die Referenten können Sie per F & A-Modul stellen. Die Fragen werden dann von uns vor Ort unverzüglich anmoderiert und von den Referenten beantwortet.
Präsenzveranstaltung und ALTERNATIVES interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen.
So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
Unsere Online-Live-Stream-Teilnehmer bewerteten unsere letzte Fortbildung im Okt. 2020 (Familienrecht) mit einer Durchschnittsnote von 1,29 (FamR). 100 % (!) der an Umfrage teilgenommenen Familienrechtler würden eine solche Fortbildung noch einmal als Online-Teilnehmer bei uns buchen.
Feedback einer Online-Teilnehmerin vom 12.09.2020:
„Insgesamt großes Kompliment für Ihre Technik: von vielen in den letzten Monaten besuchten online-Seminaren ist dies das mit Abstand bestorganisierte und technisch am übersichtlichsten eingerichtete Format.“
Feedback eines Teilnehmers vom 02.10.2020:
„Zur Qualität des Onlinezugangs kann ich nur sagen: die Zugangsvoraussetzung und die Bild- und Tonqualität waren einfach hervorragend“
Wir übertragen die Präsenzveranstaltung gefilmt mit Fernsehtechnik mit Profi-Kamera etc. in Kooperation mit einer Hamburger Film-Produktionsfirma als Experte für Live-Streaming-Dienste. Neben der aktuellen Powerpoint-Präsentation sehen Sie als Webinar-Teilnehmer die Referenten in Nahaufnahme und können Fragen per Online-Live-Chat an die Referenten vor Ort stellen. Wir stellen die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander sowie der durchgängigen Teilnahme während der Fortbildung bereit. Im Anschluss an die Veranstaltung lassen wir Ihnen eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO auf elektronischem Weg zukommen.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
Umbuchungsnotwendigkeit (!) für bislang angemeldete Präsenzteilnehmer auf Online-Teilnahme
Sofern Sie bislang als Präsenzteilnehmer im April 2021 angemeldet waren, müssen Sie sich bitte zwingend unten im Anmeldeformular noch einmal als Online-Teilnehmer anmelden und insoweit umbuchen.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,23 (Präsenzveranstaltung) bzw. 1,5 (Onlineveranstaltung) bewertet.
Diese Veranstaltungen sind Seminare von 15 Zeitstunden als Pflichtfortbildung für Fachanwälte im Familienrecht nach § 15 FAO, nach deren Ende den Teilnehmern eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über die Stunden, die sie anwesend waren, erteilt wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Weil + Di Cato, Marburg, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht des DAV und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht.
Die Entscheidung des BVerfG zu § 17 VersAusglG und deren Umsetzung - Die Reform des Versorgungsausgleichs 2021 und deren Umsetzung
Die Entscheidung des BVerfG zu § 17 VersAusglG und deren Umsetzung
Die Reform des Versorgungsausgleichs 2021 und deren Umsetzung
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Abrechnung von familienrechtlichen Einigungen unter Einschluss des KostRÄG 2021
Honorarprofessorin der Universität Duisburg-Essen und Lehrbeauftragte am Institut für Sozialpolitik und Soziale Arbeit; Fach Sozialmedizin. Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin, verkehrsmedizinische Begutachtung und zertifizierte medizinische Sachverständige (Bundesärztekammer, Ärztekammer Westfalen-Lippe).
Seit 2006 Mitglied und seit 2022 im Vorstand des Deutschen Sozialgerichtages e.V. und dort stellv. Vorsitzende der Kommission SGB XIV. 2. Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung ( DGNB e.V.)
Auswirkungen seelischer Leiden auf familienrechtliche Fragestellungen und Anhaltspunkte zur Plausibilitätskontrolle und zur Differenzierung „echter“ von „vorgetragenen“ seelischen Leiden aus gutachterlicher Sicht
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich. Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Umbuchung von Präsenz- zu Online-Teilnahme und umgekehrt
Wir bieten Ihnen größtmögliche Flexibilität: Sie können nach erfolgter Präsenzbuchung bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei auf eine Webinar-Teilnahme umbuchen (oder umgekehrt von online auf Präsenzteilnahme zum Präsenzpreis bei verfügbaren Präsenzplätzen). Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Schriftliche Stornierungen bis zum 26.03.2021 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Webinar sind:
Stabile Internetverbindung
PC / MAC mit aktuellem Browser, alternativ auch Tablet und Smartphone mit installierter Zoom-App
Lautsprecher (alternativ Headset/Kopfhörer) oder Teilnahme per Telefon.
Nicht erforderlich: Mikrofon oder Webcam
Wichtige Hinweise:
Bitte laden Sie den kostenlosen Zoom Client vorab herunter und installieren diesen = Link zum Download.
Weitere detailliertere Informationen zum Ablauf/ zur Technik finden Sie in unserem Kurzhandbuch als PDF mit Anweisungen und Screenshots zur Erläuterung = Download (als PDF).
Informationen zum organisatorischen Ablauf finden Sie auf unserer Seite Ablauf unserer Webinare
Sollten die obenstehenden Informationen Ihre Probleme nicht lösen, erhalten Sie zusätzliche technische Unterstützung durch unseren Support per Mail unter support@bielefelder-fachlehrgaenge.de.
Jeweils 30 Minuten vor und 30 Minuten nach Beginn des Webinars erhalten Sie auch telefonischen Support – die Durchwahl wird Ihnen in den Vorabmails mitgeteilt.
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