252. Verkehrsrecht im Kaamp-Hüs Sylt – GLEICHZEITIG interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Hybrid-Veranstaltung
Mo. 23.5. bis Mi. 25.5.2022
Start 09:00 | Ende ca. 12:45
Mit unseren Topreferenten/-innen werden in dieser Pflichtfortbildung über 15 Zeitstunde(n) gemäß § 15 FAO die untenstehenden Themen behandelt.
Präsenzveranstaltung und ALTERNATIVES interaktives Video-Live-Stream-Webinar
Wir werden die gesamte Präsenzveranstaltung zusätzlich per Video-Live-Stream über Zoom als interaktives Video Webinar übertragen.
So können Sie die vollen 15 Stunden oder Teile davon alternativ als Online-Teilnehmer vollständig anerkannt gemäß § 15 Abs. 2 FAO absolvieren.
99,4% unserer Hybrid-Online-Teilnehmer bei unseren 34 Hybridveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 waren von der Qualität überzeugt und würden eine solche Veranstaltung bei uns noch einmal online buchen (auf Basis von repräsentativen 2.147 abgegebenen Bewertungen).
Durch die Live-Übertragung der „vor Ort“ auf der Bühne präsentierten Vorträge wird die Dynamik der Referenten bei uns auch für Online-Teilnehmer gesichert im Vergleich zu „reinen“ Online-Vorträgen, bei denen die Referenten am Schreibtisch sitzen und in die Laptop-Kamera schauen.
Sie können als Webinar-Teilnehmer auch nur einzelne Vorträge buchen.
Kombination Präsenz- u. Online-Teilnahme („Strandkorb-Option“)
Sie haben sogar die Kombinationsmöglichkeit zwischen Präsenz- und Online-Teilnahme auf Sylt: So können Sie einzelne Vorträge als Präsenzteilnehmer nicht nur im Vortragssaal, sondern auch mit Laptop/Tablet oder sogar Smartphone online auf Sylt an einem Ort Ihrer Wahl (bspw. im Strandkorb in der Sonne) verfolgen. Im Fall dieser gewählten Buchungsoption (Voraussetzung: stabiles Internet) werden Ihnen die Zugangsdaten – wie den „reinen“ Online-Teilnehmern – mehrere Tage zuvor zugeschickt. Die Kosten entsprechen dem Preis für Präsenzteilnehmer. Im Falle des Interesses an dieser Option müssten Sie dies bitte zwingend im Anmeldeformular entsprechend ankreuzen.
Kombinieren Sie Ihre Weiterbildung
Im Umfeld Ihrer Fortbildung finden Sie weitere Veranstaltungen zum Kombinieren während Ihres Aufenthaltes auf Sylt:
- vom 23.05 – 25.05.2022 die Bielefelder Fachlehrgänge zum Notariatsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht und Verkehrsrecht.
- vom 25.05 – 27.05.2022 die Bielefelder Fachlehrgänge zum Familienrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Auch diese Fortbildungen bieten wir als Präsenzveranstaltung auf Sylt und gleichzeitig als interaktives Video-Live-Stream-Webinar an.
Hohe Teilnehmerzufriedenheit
Im Vorjahr wurde unser Seminar von den Teilnehmern mit einer hervorragenden Durchschnittsnote von 1,18 Präsenz bzw. 1,67 Online bewertet.
Agenda

Prof. Dr. Jan Luckey LL.M., LL.M.
Richter am OLG Köln, Honorarprofessor an der Hochschule Nürtingen/Geislingen; Autor des „Personenschaden“, Mitautor von „Schmerzensgeld“ (Lothar Jaeger/Jan Luckey); Mitautor u.a. im Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht und im Handbuch Verkehrsrecht.
Personenschaden – Charts 2022: Eine praxisrelevante Übersicht der aktuellen Top-Urteile aus allen Instanzen, quer durch den Personenschaden
Montag 9.00 – 11.00 Uhr
Kaffeepause 11.00 – 11.15 Uhr

Dr. Michael Weyde
Diplom-Ingenieur, Berlin; Sachverständiger bei der IHK Berlin; Lehrbeauftragter bei der HTW Dresden
Nachweis von Kraftfahrzeugrennen
Montag 11.15 – 13.15 Uhr
Mittagspause 13.15 – 14.00 Uhr

Joachim Otting
Rechtsanwalt, Hünxe, rechtundreader
Vortrag 1 – Montag: Aktuelles Schadensrecht aus den Instanzen/ Vortrag 2 – Dienstag: Aktuelles Kaskorecht vom BGH und aus den Instanzen
Vortrag 1 – Montag 14.00 – 16.00 Uhr:
Aktuelles Schadensrecht aus den Instanzen
Vortrag 2 – Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr:
Aktuelles Kaskorecht vom BGH und aus den Instanzen
Montag
Vortrag 1
14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
Vortrag 2
9.00 – 11.00 Uhr
Kaffeepause
Dienstag
11.00 – 11.15 Uhr

Wolfgang Wellner
Richter a. D. am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (6. Senat), Rechtsanwalt, Karlsruhe
Die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH zum Sach- und Personenschaden bei Verkehrsunfällen
Dienstag 11.15 – 13.15 Uhr
Mittagessen 13.15 – 14.00 Uhr

Dr. h.c. Edith Kindermann
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachbuchautorin, Vorsitzende der Ausschüsse RVG, Gerichtskosten und Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht des DAV, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (2019 – 2025), Bremen
Update: Abrechnungsfragen, Legal Tech, Rechtsschutzversicherung im verkehrsrechtlichen Mandat
Dienstag 14.00 – 15.30 Uhr

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar; Präsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht
Erste Erfahrungen mit dem neuen Kaufrecht ab dem 1.1.2022 und Aktuelles bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug
Mittwoch 9.00 – 10.30 Uhr
Kaffeepause 10:30 – 10:45 Uhr

Leif Hermann Kroll
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kanzlei HAHN | KROLL + PARTNER, Berlin, Fachbuchautor im Bußgeldkatalog; Mitautor im Rinklin/Verkehrsstrafrecht – Alkohol, Drogen und Fahreignung
Beweisanträge in verkehrsrechtlichen Straf- und OWi-Verfahren – Wie mit der Neuregelung der StPO, der BGH-Rechtsprechung und richterlicher Beweisaufnahmeverweigerung umzugehen ist
Mittwoch 10.45 – 12.45 Uhr
Änderungen vorbehalten | Gesamtdauer: 15 Stunden
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich
Eine Anmeldung zu diesem schon stattgefundenen Seminar ist nicht mehr möglich!
Umbuchung gewünscht?
Sie möchten von einer bestehenden Präsenz- zu einer Online-Teilnahme oder umgekehrt umbuchen? Dies ist bis zu 14 Tage vor dem Seminar kostenfrei möglich.
Danach ist eine Umbuchung von Präsenz-Teilnahme auf Webinar-Teilnahme weiterhin möglich – es wird dann aber der Präsenzpreis berechnet.
Teilbuchungen des Präsenzseminars sind auf Anfrage möglich. Schriftliche Stornierungen bis zum 22.04.2022 sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Lehrgangspreis zu zahlen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson zu stellen. Das Recht auf Absagen des Lehrganges aus organisatorischen Gründen, z. B. Krankheit der Dozenten oder höhere Gewalt bleibt vorbehalten.