Jetzt anmelden zum Online-Kurs Geldwäsche Meldeverordnung am 23.09. oder 30.09.2020
Am 1. Oktober 2020 treten die geldwäscherechtlichen Meldepflichten für Notare im Immobilienbereich in Kraft – mit erheblichen Auswirkungen auf die Praxis:
- Geldwäscherechtliche und technische (goAML) Grundlagen
- Meldepflicht für bestimmte Sachverhalte bei Immobiliengeschäften an die FIU
- Unstimmigkeitsmeldungen an das Transparenzregister
- Verhaltenspflichten bei Meldung (Anhaltepflicht, Informationsweitergabe, etc.)
Unser Experte und Referent: Dr. Diehn, Notar in Hamburg